Die Leistungen der Pflegeversicherungen von A bis Z finden Sie auch unter:
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/finanzielle-leistungen/
Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
An der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person sind die Pflegegrade orientiert. Die Erläuterung der Eingradungen finden Sie unter:
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/pflege-details/erklaerung/pflegegrade-neuer-pflegebeduerftigkeitsbegriff/
Sachleistungen
PG 1= HIerbei bezahlt die Pflegeversicherung nach SGB XI, § 28a
PG 2= 689,- €/mtl
PG 3= 1298,- €/mtl
PG 4= 1612,- €/mtl
PG 5= 1612,- €/mtl
PG 5 (Härtefall)= 1995,- €/mtl
PG= Pflegegrad
Bitte sehen Sie auch hier nach:
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/finanzielle-leistungen/pflegesachleistungen-fuer-haeusliche-pflege/
Pflegegeld
Nehmen wir an der Pflegebedürftige wird von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt. So erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld welches von der Pflegestufe abhängig ist.
Obacht: Antrag bei den zuständigen Pflegekassen stellen!
PG 1= Pflegeversicherung bezahlt nach §28a, SGB XI
PG 2= 316,- €/mtl
PG 3= 545,- €/mtl
PG 4= 728,- €/mtl
PG 5: 901,- €/ mtl
Kombination
Hierbei handelt es sich um Pflegebedürftige die von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden, jedoch monatlich Anspruch auf einen Pflegedienst nehmen. Z.B.: Jede Woche kommt der selbstgewählte Pflegedienst und unterstützt den Pflegebedürftigen bei einer Leistung, die der Angehörige nicht leisten oder anbieten kann (Vollbad), währenddessen erledigt der Angehörige restliche anfallende Aufgaben.
Das Pflegegeld welches nicht verbraucht wurde, wird prozentual umgerechnet und dem Pflegebedürftigen auf das eigene Konto gutgeschrieben.
Bitte sehen Sie auch hier nach:
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/pflege-details/erklaerung/kombinationsleistungen/
Verhinerungs- und Ersatzpflege
Möchte der Angehörige eine Auszeit durch Erkrankung oder Urlaub nehmen, so kann ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Jedoch ist diese Möglichkeit begrenzt auf 6 Wochen pro Kalenderjahr.
Bitte sehen Sie hier nach:
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/pflege-details/erklaerung/verhinderungspflegeurlaubsvertretung/
Entlastungsbeitrag
Zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten für Sie seit dem 1. Januar. 2015 sehen sie unter: http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/pflege-details/erklaerung/entlastungsbeitrag/
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Sie möchten Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen? Schauen Sie unter:
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/finanzielle-leistungen/wohnumfeldverbessernde-massnahmen/
Bitte für allen Leistungen unbedingt einen Antrag bei der für Sie zuständigen Pflegekassen stellen.
Für die Verlinkung der Quellen wird keine Haftung übernommen. Bitte bei der für Sie zustänigen Pflegekassen informieren sowie Anträge stellen. Für die Richtigkeit der o.g. Angaben kann keine Haftung übernommen werden.